Für die Zulassung und den Betrieb eines zertifizierten Endoprothetikzentrums bzw.
eines Endoprothetikzentrums der Maximalversorgung
gemäß des EndoCert®-Systems lautet eine der zentralen Anforderungen, dass einer der Hauptoperateure bzw.
Senior-Hauptoperateure über die Zusatzbezeichnung „Spezielle Orthopädische Chirurgie“
verfügen muss. Hierbei gelten zwei
Sonderregelungen, nach denen von dieser Vorgabe abgewichen werden kann.